Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz
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Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz
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Telefonnummer:0261 / 108-137
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Faxnummer:0261 / 14524
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz |
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Montag | 7.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 7.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 7.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 7.30 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 7.30 - 12.30 Uhr |
Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "MYK"
Andernach
Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz
Verantwortlichkeiten der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz Ihr Anlaufpunkt.
Als erster Schritt besteht für einen Großteil der Angelegenheiten die Option, die Terminbuchung hier online durchzuführen.
Die unterschiedlichen Services auf einen Blick
Die Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Landkreis Mayen-Koblenz
In der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
- Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
- Importwagen aus dem Ausland
- Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
- Oldtimer
Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Landkreis Mayen-Koblenz haben.
Für die Kfz Zulassung in Landkreis Mayen-Koblenz erforderliche Papiere
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Mayen-Koblenz anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Landkreis Mayen-Koblenz zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Auto ummelden in Landkreis Mayen-Koblenz
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Landkreis Mayen-Koblenz umgezogen sind
- Sie innerhalb von Landkreis Mayen-Koblenz umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Mayen-Koblenz gezogen sind
Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Landkreis Mayen-Koblenz verbleibt. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
So kommen Sie an Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Landkreis Mayen-Koblenz
Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Landkreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Mayen-Koblenz bringen Sie bitte diese Dokumente mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.
Online Serviceportal der Zulassungsbehörde Landkreis Mayen-Koblenz
Mithilfe des digitalen Services der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz lassen sich viele Angelegenheiten auch online erledigen. Konkret können Sie die Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines Kfz, die Zulassung eines Motorrads und die Außerbetriebsetzung und anschließende Wiederzulassung online vornehmen. Den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz können Sie sich in diesen Fällen dementsprechend sparen. Benötigen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Möglichkeit, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch direkt zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! In wenigen Minuten ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen durchgeführt. Wegen der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Landkreis Mayen-Koblenz außer Betrieb
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Wollen Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz.
So können Sie in der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz zahlen
Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz direkt verrichtet werden.
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