Wappen Landkreis Ansbach Zulassungsstelle Landkreis Ansbach


Ortsschild Landkreis.Ansbach

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Ansbach

  • Crailsheimstr. 1
    91522 Ansbach

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Ansbach

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Ansbach

Montag 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "AN"
Stadt Ansbach



Orte im Zulassungsbezirk Landkreis Ansbach

Die Zulassungsbehörde beim Landratsamt Ansbach für 58 kreisangehörige Gemeinden zuständig ist. Ausgegeben wird das Unterscheidungszeichen "AN" oder alternativ die wiedereingeführten Unterscheidungszeichen der Altlandkreise Dinkelsbühl ("DKB"), Feuchtwangen ("FEU") und Rothenburg ("ROT").

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Zulassungsstelle Landkreis Ansbach

Hiermit können Sie sich an die Zulassungsstelle Landkreis Ansbach wenden

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Ansbach zuständig.

Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.

Alle Leistungen auf einen Blick

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Ansbach diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Landkreis Ansbach

Ihre Kfz Zulassungsstelle Landkreis Ansbach ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Um Ihr Kfz in Landkreis Ansbach, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Ansbach haben.

Für die Kfz Zulassung in Landkreis Ansbach erforderliche Dokumente

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Ansbach anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Ansbach anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Ansbach beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Landkreis Ansbach, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Landkreis Ansbach sein. Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Landkreis Ansbach befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Landkreis Ansbach

Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Landkreis Ansbach (Bayern) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Ansbach optimal vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Online Zulassungsservice in Landkreis Ansbach

Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge jedoch effizienter erledigen. Hierzu zählen beispielsweise das erstmalige Anmelden eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. Den Besuch der Zulassungsstelle Landkreis Ansbach können Sie sich in diesen Fällen dementsprechend sparen. Außerdem können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online abwickeln.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. In kürzester Zeit ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen ausgeführt. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen vollumfänglichen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu garantieren, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

Kfz außer Betrieb nehmen in Landkreis Ansbach

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf absehbare Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Ansbach dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Wollen Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Landkreis Ansbach.

Das müssen Sie über die Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Ansbach wissen

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Ansbach direkt verrichtet werden.

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