Wappen Grafenau (Niederbayern) Zulassungsstelle Grafenau (Niederbayern)


Ortsschild Grafenau

Anschrift der Zulassungsstelle Freyung Grafenau Kreis

  • Rathausgasse 1
    94481 Grafenau

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Freyung Grafenau Kreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Freyung Grafenau Kreis

Montag 07.30 - 13.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 13.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 13.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Grafenau (Niederbayern)

Hiermit können Sie sich an die Zulassungsstelle Grafenau (Niederbayern) wenden

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Grafenau (Niederbayern) ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Grafenau (Niederbayern) genau bietet

Die Zulassungsstelle Grafenau (Niederbayern) ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Grafenau (Niederbayern)

Ihre Kfz Zulassungsstelle Grafenau (Niederbayern) ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Um Ihr Auto in Grafenau (Niederbayern) anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Grafenau (Niederbayern) haben.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Grafenau (Niederbayern)

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Grafenau (Niederbayern) anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Grafenau (Niederbayern) zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Grafenau (Niederbayern) beachten

In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Grafenau (Niederbayern) umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Grafenau (Niederbayern) umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Grafenau (Niederbayern) gezogen sind

Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Grafenau (Niederbayern), ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Folgende Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Grafenau (Niederbayern)

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Grafenau (Niederbayern) gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Grafenau (Niederbayern) sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente herauslegen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz eines oder beider Teile der Zulassungsbescheinigung zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.

So setzen Sie Ihr Kfz in Grafenau (Niederbayern) außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen konkreten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Grafenau (Niederbayern) entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Die Zulassungsstelle Grafenau (Niederbayern) ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

So können Sie in der Zulassungsstelle Grafenau (Niederbayern) zahlen

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Grafenau (Niederbayern) direkt abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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