Wappen Fallersleben (Wolfsburg) Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg)


Ortsschild Fallersleben.Wolfsburg

Anschrift der Zulassungsstelle Wolfsburg

  • Hofekamp 10
    38442 Wolfsburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Wolfsburg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Wolfsburg

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

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Wolfsburg, Vorsfelde

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Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg)

Hierfür ist die Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) befugt

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Fallersleben (Wolfsburg) kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Dabei können Sie für viele Belange digital hier einen Termin vereinbaren.

Übersicht aller Leistungen

Die Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Fallersleben (Wolfsburg)

In der Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Um Ihr Kfz in Fallersleben (Wolfsburg), Niedersachsen anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Fallersleben (Wolfsburg) haben.

Für die Kfz Zulassung in Fallersleben (Wolfsburg) unverzichtbare Papiere

Möchten Sie Ihr Kfz in Fallersleben (Wolfsburg) zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Fallersleben (Wolfsburg) weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Auto ummelden in Fallersleben (Wolfsburg)

Vielerlei Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Fallersleben (Wolfsburg) umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Fallersleben (Wolfsburg) umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Fallersleben (Wolfsburg) gezogen sind

Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Fallersleben (Wolfsburg), ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Fallersleben (Wolfsburg)

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Fallersleben (Wolfsburg) (Niedersachsen) gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Fallersleben (Wolfsburg) sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung muss aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.

Online Serviceportal der Zulassungsbehörde Fallersleben (Wolfsburg)

Die Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) bietet eine unkomplizierte digitale Lösung, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Bei diesen Vorgängen handelt es sich sowohl um die Zulassung Ihres Autos oder Motorrads, die Umschreibung Ihres Fahrzeuges, die Außerbetriebsetzung als auch die Wiederzulassung Ihres Kfz. So können Sie sich ganz leicht den Weg zur Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) und vor allem auch die unersetzliche Zeit sparen. Auch den ganzen Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online abwickeln.

Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! Innerhalb weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens erledigt. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal bestens gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den aktuellen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Fallersleben (Wolfsburg)

Planen Sie, Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht mehr zu nutzen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Fallersleben (Wolfsburg) dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg)

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) sofort nach dem Termin abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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