Zulassungsstelle Berchtesgadener Land
Anschrift der Zulassungsstelle
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Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall
Kontaktdaten der Zulassungsstelle
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Telefonnummer:08651 / 773-377 und -343
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Faxnummer:08651 / 773-364
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 14.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Das Berchtesgadener Land
Zulassungsservice das Berchtesgadener Land
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle ins Berchtesgadener Land zuständig.
Um das Terminmanagement so einfach wie möglich zu halten, können Sie für gewöhnlich hier online einen Termin ausmachen.
Welche Services die Zulassungsstelle das Berchtesgadener Land genau bietet
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle das Berchtesgadener Land diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden ins Berchtesgadener Land
Ihre Kfz Zulassungsstelle das Berchtesgadener Land ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz ins Berchtesgadener Land in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Autos ins Berchtesgadener Land
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs ins Berchtesgadener Land, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, ins Berchtesgadener Land zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos ins Berchtesgadener Land beachten
Vielerlei Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von das Berchtesgadener Land oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs ins Berchtesgadener Land verbleibt. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt das Berchtesgadener Land
Müssen Sie beim Straßenverkehrsamt ins Berchtesgadener Land (Bayern) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt das Berchtesgadener Land bringen Sie bitte diese Dokumente mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz einer oder beider Zulassungsbescheinigungen zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ins Berchtesgadener Land
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle das Berchtesgadener Land werden dieselben Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle das Berchtesgadener Land wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
So können Sie in der Zulassungsstelle das Berchtesgadener Land zahlen
Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle das Berchtesgadener Land direkt verrichtet werden.
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