Wappen Worms Zulassungsstelle Worms


Ortsschild Worms

Anschrift der Zulassungsstelle Worms

  • Adenauerring 1
    67547 Worms

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Worms

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Worms

Montag 08.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich
Dienstag 07.15 - 12.00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich
Freitag 07.15 - 12.00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich


Orte im Zulassungsbezirk Worms

Der Zulassungsbezirk der Stadtverwaltung Worms umfasst das Stadtgebiet in Worms mit den Vororten. Diese sind: Abenheim, Herrnsheim, Hochheim, Horchheim, Ibersheim, Leiselheim, Neuhausen, Pfeddersheim, Pfiffligheim, Rheindürkheim, Weinsheim und Wiesoppenheim.

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Zulassungsstelle Worms

Für diese Services können Sie sich an die Zulassungsstelle Worms wenden

Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Worms befugt.

Um das Terminmanagement so unkompliziert wie möglich zu halten, können Sie in der Regel hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online einen Termin ausmachen.

Sämtliche Services auf einen Blick

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Worms enthält unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Worms

In der Zulassungsstelle Worms können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtwagen
  • Importwagen aus dem Ausland
  • Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Worms in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Diese Papiere benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Worms

Möchten Sie Ihr Kfz in Worms zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Worms anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Worms

In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Worms (womöglich mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Worms. Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Worms, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Worms

Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Worms (Rheinland-Pfalz) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Worms optimal vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.

Ihre Anliegen ganz unkompliziert online durchführen

Aufgrund des digitalen Services der Zulassungsstelle Worms lassen sich viele Angelegenheiten auch online erledigen. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Sparen Sie schnell und ohne großen Aufwand Ihre wichtige Zeit und den Weg zur Zulassungsstelle Worms. Außerdem können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online abschließen.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Binnen weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens abgewickelt. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen absoluten Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu garantieren, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

Stilllegung eines Kfz in Worms

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen genauen Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Worms entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Die Zulassungsstelle Worms ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

So können Sie in der Zulassungsstelle Worms zahlen

Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. In der Zulassungsstelle Worms müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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