Zulassungsstelle Vilsbiburg | Kreis Rottal-Inn


Ortsschild Vilsbiburg.Kreis Rottal-Inn

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Rottal-Inn

  • Pfarrkirchner Straße 97
    84307 Eggenfelden

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Rottal-Inn

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rottal-Inn

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Vilsbiburg | Landkreis Landshut, Mühldorf am Inn

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Zulassungsstelle Vilsbiburg

Hiermit können Sie sich an die Zulassungsstelle Vilsbiburg wenden

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Vilsbiburg kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Vilsbiburg genau bietet

Die Zulassungsstelle Vilsbiburg bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Vilsbiburg

Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Vilsbiburg wenden. Ebenfalls ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Vilsbiburg in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Vilsbiburg haben.

Wichtige Dokumente zur Kfz Zulassung in Vilsbiburg

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Vilsbiburg anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Vilsbiburg anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

So melden Sie Ihr Auto in Vilsbiburg um

In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Vilsbiburg umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Vilsbiburg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Vilsbiburg gezogen sind

Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Vilsbiburg verbleibt. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Diese Informationen müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Vilsbiburg bedenken

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Vilsbiburg (Bayern) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Vilsbiburg bringen Sie bitte diese Dokumente mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Kfz außer Betrieb nehmen in Vilsbiburg

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf absehbare Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Vilsbiburg werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Vilsbiburg ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Vilsbiburg

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Vilsbiburg direkt verrichtet werden.

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