Zulassungsstelle Tauberbischofsheim
Anschrift der Zulassungsstelle Main-Tauber-Kreis
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Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Main-Tauber-Kreis
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Telefonnummer:09341824001
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Faxnummer:09341 / 82-5870
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Main-Tauber-Kreis |
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Montag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "TBB"
Wertheim
Zulassungsstelle Tauberbischofsheim
Hierfür ist die Kfz-Zulassungsstelle Tauberbischofsheim befugt
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Tauberbischofsheim kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Alle Leistungen auf einen Blick
Die Zulassungsstelle Tauberbischofsheim ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Tauberbischofsheim
Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Tauberbischofsheim haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Essentiell für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Tauberbischofsheim in Baden-Württemberg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Tauberbischofsheim haben.
Für die Kfz Zulassung in Tauberbischofsheim unverzichtbare Dokumente
Möchten Sie Ihr Kfz in Tauberbischofsheim zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Tauberbischofsheim weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Tauberbischofsheim beachten
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Tauberbischofsheim umgezogen sind
- Sie innerhalb von Tauberbischofsheim umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Tauberbischofsheim gezogen sind
Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Tauberbischofsheim verbleibt. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Folgendes müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Tauberbischofsheim bedenken
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Tauberbischofsheim (Baden-Württemberg) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Tauberbischofsheim bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.
Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Tauberbischofsheim
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Tauberbischofsheim entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Möchten Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Tauberbischofsheim.
Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Tauberbischofsheim
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Tauberbischofsheim direkt verrichtet werden.
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