Wappen Straubing-Bogen Landkreis Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis


Ortsschild Bogen

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen

  • Leutnerstr. 15
    94315 Straubing

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen

Montag 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.45 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 07.45 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Kreis Straubing-Bogen

Hierfür ist die Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis zuständig

Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis die richtige Anlaufstelle für Sie.

Welche Services die Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis im Detail bietet

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Straubing-Bogen Landkreis

Ihre Kfz Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Straubing-Bogen Landkreis in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Wichtige Unterlagen zur Kfz Zulassung in Straubing-Bogen Landkreis

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Straubing-Bogen Landkreis anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Straubing-Bogen Landkreis anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Straubing-Bogen Landkreis beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Straubing-Bogen Landkreis umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Straubing-Bogen Landkreis umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Straubing-Bogen Landkreis gezogen sind

Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Straubing-Bogen Landkreis, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Folgende Papiere brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Straubing-Bogen Landkreis

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Straubing-Bogen Landkreis (Bayern) seinen Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Straubing-Bogen Landkreis sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente herauslegen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.

Ihre Anliegen ganz unkompliziert online durchführen

Mithilfe des digitalen Services der Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis lässt sich eine Vielzahl an Angelegenheiten auch online erledigen. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Den Weg zur Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis können Sie sich in diesen Fällen also sparen. Benötigen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Option, dieses hier zu beantragen und auch direkt zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.

Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Den gesamten Reservierungsprozess für Ihr neues Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal bestens gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Kraftfahrzeug stilllegen in Straubing-Bogen Landkreis

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotzdem aktuell nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Straubing-Bogen Landkreis sofort nach dem Termin abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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