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Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Steinfurt

  • Tecklenburger Straße 10
    48565 Steinfurt

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Steinfurt

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Steinfurt

Montag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Steinfurt

Hiermit können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Steinfurt wenden

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Steinfurt ist verantwortlich für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Steinfurt genau bietet

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Steinfurt enthält diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Steinfurt

Müssen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Steinfurt wenden. Ebenfalls ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Kfz in Steinfurt, Nordrhein-Westfalen anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Steinfurt haben.

Diese Dokumente benötigen Sie für das Anmelden Ihres Autos in Steinfurt

Möchten Sie Ihr Kfz in Steinfurt zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Steinfurt anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Steinfurt beachten

Unterschiedliche Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Steinfurt oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Steinfurt befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Diese Informationen müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Steinfurt berücksichtigen

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Steinfurt richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.

Stilllegung eines Kfz in Steinfurt

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht gebraucht werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Steinfurt dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Steinfurt ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlungsmöglichkeiten für Ihr Anliegen in der Zulassungsstelle Steinfurt

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Steinfurt während des Termins abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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