Wappen Starnberg Zulassungsstelle Starnberg


Ortsschild Starnberg

Anschrift der Zulassungsstelle Starnberg

  • Strandbadstr. 2
    82319 Starnberg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Starnberg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Starnberg

Montag 07.30 - 18.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 14.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.00 Uhr
Freitag 07.30 - 16.00 Uhr

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Zulassungsstelle Starnberg

Zulassungsservice Starnberg

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Starnberg zuständig.

Die unterschiedlichen Services auf einen Blick

Die Zulassungsstelle Starnberg offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Starnberg

Bei Ihrer Kfz Zulassungsstelle in Starnberg haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Um Ihr Auto in Starnberg, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Starnberg haben.

Für die Kfz Zulassung in Starnberg notwendige Papiere

Möchten Sie Ihr Kfz in Starnberg zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Starnberg zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.

Auto ummelden in Starnberg

Unterschiedliche Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Starnberg oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Starnberg befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Starnberg

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Starnberg (Bayern) seinen Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Starnberg sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.

Kfz außer Betrieb nehmen in Starnberg

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Starnberg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Starnberg wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlungsmöglichkeiten bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle Starnberg

Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Starnberg sofort nach dem Termin abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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