Wappen Neustadt an der Aisch Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch


Ortsschild Neustadt.an der Aisch

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Neustadt an der Aisch-Bad

  • Konrad-Adenauer-Str. 1
    91413 Neustadt an der Aisch

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Neustadt an der Aisch-Bad

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Neustadt an der Aisch-Bad

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "NEA"
Bad Windsheim



Orte im Zulassungsbezirk Neustadt an der Aisch

Bad Windsheim, Baudenbach, Burgbernheim, Burghaslach, Dachsbach, Diespeck, Dietersheim, Emskirchen, Ergersheim, Gallmersgarten, Gerhardshofen, Gollhofen, Gutenstetten, Hagenbüchach, Hemmersheim, Illesheim, Ippesheim, Ipsheim, Langenfeld (Mittelfranken), Markt Bibart, Markt Erlbach, Markt Nordheim, Markt Taschendorf, Marktbergel, Münchsteinach, Neuhof an der Zenn, Neustadt, Oberickelsheim, Obernzenn, Oberscheinfeld, Scheinfeld, Simmershofen, Sugenheim, Trautskirchen, Uehlfeld, Uffenheim, Weigenheim, Wilhelmsdorf

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Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch

Zulassungsservice Neustadt an der Aisch

Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch die richtige Anlaufstelle für Sie.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch im Detail bietet

Die Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Neustadt an der Aisch

Ihre Kfz Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Um Ihr Fahrzeug in Neustadt an der Aisch, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Neustadt an der Aisch haben.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Autos in Neustadt an der Aisch

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Neustadt an der Aisch, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Neustadt an der Aisch zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht in Persona durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Neustadt an der Aisch beachten

Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Neustadt an der Aisch umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Neustadt an der Aisch umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Neustadt an der Aisch gezogen sind

Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Neustadt an der Aisch verbleibt. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Diese Informationen müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Neustadt an der Aisch berücksichtigen

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Neustadt an der Aisch (Bayern) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Neustadt an der Aisch sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.

Stilllegung eines Kfz in Neustadt an der Aisch

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch.

Zahlung der Servicegebühren in der Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch sofort nach dem Termin abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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