Wappen Neuruppin Zulassungsstelle Neuruppin


Ortsschild Neuruppin

Anschrift der Zulassungsstelle Ostprignitz-Ruppin Kreis

  • Heinrich-Rau-Str. 27-30
    16816 Neuruppin

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Ostprignitz-Ruppin Kreis

  • Telefonnummer:
    03391 / 688-36 39 bis 42
  • Faxnummer:
    03391 / 688-3632 und -3602
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Ostprignitz-Ruppin Kreis

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Neuruppin

Hierfür ist die Zulassungsstelle Neuruppin befugt

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Neuruppin verantwortlich.

Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.

Übersicht aller Leistungen

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Neuruppin beinhaltet unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Neuruppin

Ihre Kfz Zulassungsstelle Neuruppin ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neuruppin in Brandenburg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Neuruppin haben.

Unverzichtbare Papiere zur Kfz Zulassung in Neuruppin

Möchten Sie Ihr Kfz in Neuruppin zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Neuruppin anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Neuruppin

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Neuruppin, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Neuruppin sein. Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Neuruppin, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Diese Informationen müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Neuruppin beachten

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Neuruppin (Brandenburg) seinen Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Neuruppin sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente herauslegen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung muss aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.

Ihre Anliegen ganz unkompliziert digital erledigen

Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge dagegen effizienter erledigen. Das sind beispielsweise das erstmalige Anmelden eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. Sparen Sie schnell und einfach Ihre wertvolle Zeit und den Weg zur Zulassungsstelle Neuruppin. Zusätzlich können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online durchführen.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. In der Zeit von weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens erledigt. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen absoluten Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu sichern, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

So setzen Sie Ihr Kfz in Neuruppin außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf absehbare Zeit nicht genutzt werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Neuruppin werden dieselben Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Neuruppin.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Neuruppin

Je nachdem, welche Services Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Neuruppin sofort nach dem Termin abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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