Zulassungsstelle Neunburg

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf
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Bezirksamtstr. 7
92526 Oberviechtach
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf
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Telefonnummer:09671 / 9184 98
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Faxnummer:09671 / 9184 99
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Neunburg
Befugnisse der Zulassungsstelle Neunburg
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Neunburg ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.
Übersicht aller Leistungen
Die Zulassungsstelle Neunburg ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Neunburg
In der Zulassungsstelle Neunburg können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
- Neu- und Gebrauchtwagen
- Importwagen aus dem Ausland
- Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
- Oldtimer
Um Ihr Auto in Neunburg, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Neunburg haben.
Diese Papiere benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Autos in Neunburg
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Neunburg anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Neunburg zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht in Persona durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Neunburg beachten
In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Neunburg (womöglich mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Neunburg. Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Neunburg, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Neunburg
Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Neunburg (Bayern) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Neunburg bringen Sie bitte diese Papiere mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Kfz außer Betrieb nehmen in Neunburg
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotz dessen aktuell nicht nutzen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Neunburg entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Neunburg wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Zahlung der Gebühren in der Zulassungsstelle Neunburg
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. In der Zulassungsstelle Neunburg müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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