Zulassungsstelle Mittlerer Erzgebirgskreis

Anschrift der Zulassungsstelle Mittlerer Erzgebirgskreis
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Gewerbering 51
09456 Annaberg-Buchholz
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Mittlerer Erzgebirgskreis
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Telefonnummer:03733 / 83 46 70
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Faxnummer:03733 / 83 46 10
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Mittlerer Erzgebirgskreis |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Mittlerer Erzgebirgskreis
Zulassungsstelle Mittlerer Erzgebirgskreis Leistungen und Services
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Mittlerer Erzgebirgskreis zuständig.
Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.
Alle Leistungen auf einen Blick
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Mittlerer Erzgebirgskreis diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto zulassen Mittlerer Erzgebirgskreis
Bei Ihrer Kfz Zulassungsstelle in Mittlerer Erzgebirgskreis haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge auf sich anmelden zu lassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Essentiell für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mittlerer Erzgebirgskreis in Sachsen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Mittlerer Erzgebirgskreis haben.
Unerlässliche Unterlagen zur Kfz Zulassung in Mittlerer Erzgebirgskreis
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Mittlerer Erzgebirgskreis anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Mittlerer Erzgebirgskreis anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Mittlerer Erzgebirgskreis beachten
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Mittlerer Erzgebirgskreis, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Mittlerer Erzgebirgskreis sein. Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Mittlerer Erzgebirgskreis, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Das müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Mittlerer Erzgebirgskreis beachten
Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Mittlerer Erzgebirgskreis (Sachsen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Mittlerer Erzgebirgskreis bringen Sie bitte diese Papiere mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Außerbetriebsetzung eines Kfz in Mittlerer Erzgebirgskreis
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf schnellem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Mittlerer Erzgebirgskreis entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Möchten Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Mittlerer Erzgebirgskreis.
Das müssen Sie über die Zahlung in der Zulassungsstelle Mittlerer Erzgebirgskreis wissen
Je nachdem, welche Services Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte während Ihres Termins nennen. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Mittlerer Erzgebirgskreis direkt verrichtet werden.
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