Zulassungsstelle Marktoberdorf
Anschrift der Zulassungsstelle Marktoberdorf
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Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Marktoberdorf
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Telefonnummer:08342 / 911-444
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Faxnummer:08342 / 911-123
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Marktoberdorf |
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Montag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 17.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 13.00 Uhr |
Zulassungsstelle Marktoberdorf
Verantwortlichkeiten der Kfz-Zulassungsstelle Marktoberdorf
Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Marktoberdorf die richtige Anlaufstelle für Sie.
Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.
Sämtliche Services auf einen Blick
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Marktoberdorf beinhaltet diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Kfz-Zulassung Marktoberdorf
Ihre Kfz Zulassungsstelle Marktoberdorf ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Marktoberdorf in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Marktoberdorf haben.
Für die Kfz Zulassung in Marktoberdorf notwendige Papiere
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Marktoberdorf anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Marktoberdorf anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Auto ummelden in Marktoberdorf
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Marktoberdorf (eventuell mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Marktoberdorf. Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Marktoberdorf, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Marktoberdorf
Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Marktoberdorf (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Marktoberdorf sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente herauslegen und sie vor Ort bereithalten:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Marktoberdorf außer Betrieb
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen genauen Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Marktoberdorf dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Die Zulassungsstelle Marktoberdorf ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Zahlung der Servicegebühren in der Zulassungsstelle Marktoberdorf
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Marktoberdorf während des Termins abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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