Wappen Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) Zulassungsstelle Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen)


Ortsschild Mallersdorf.Kreis Straubing-Bogen

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen

  • Leutnerstr. 15
    94315 Straubing

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen

Montag 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.45 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 07.45 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Mallersdorf

Zulassungsstelle Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) Dienstleistungen und Services

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) zuständig.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) im Detail bietet

Die Zulassungsstelle Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen)

Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) haben.

Für die Kfz Zulassung in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) erforderliche Papiere

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter persönlich nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) gezogen sind

Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen), ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Diese Informationen müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) bedenken

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) (Bayern) gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung darf aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.

Anliegen, die Sie im Serviceportal der Zulassungsstelle Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) vollziehen können

Die Zulassungsstelle Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) bietet eine simple digitale Lösung, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Bei diesen Vorgängen handelt es sich sowohl um die Zulassung Ihres Autos oder Motorrads, die Umschreibung Ihres Fahrzeuges, die Außerbetriebsetzung als auch die Wiederzulassung Ihres Kfz. Sparen Sie schnell und ohne großen Aufwand Ihre wertvolle Zeit und den Weg zur Zulassungsstelle Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen). Brauchen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Option, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch sofort zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.

Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Mit geringem Zeitaufwand ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen abgeschlossen. Wegen der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen zu jeder Zeit den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Kraftfahrzeug außer Betrieb nehmen in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen)

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

So können Sie in der Zulassungsstelle Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) zahlen

Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte während Ihres Termins nennen. In der Zulassungsstelle Mallersdorf (Kreis Straubing-Bogen) müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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