Wappen Main-Kinzig-Kreis Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis


Ortsschild Main-Kinzig-Kreis

Anschrift der Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis

  • Dörnigheimer Straße 1
    63452 Hanau

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis

  • Telefonnummer:
    06181 / 292 22637
  • Faxnummer:
    06181 / 292-22608
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis

Montag 7.00 - 12.45 Uhr
Dienstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr nd 13.00 Uhr - 17.45 Uhr
Mittwoch 7.00 - 12.45 Uhr
Donnerstag 7.00 - 12.45 Uhr
Freitag 7.00 - 11.30 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "MKK"
Linsengericht (Hessen)

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Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis

Hierfür ist die Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis zuständig

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Main-Kinzig-Kreis kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für viele Angelegenheiten hier online zu vereinbaren.

Darlegung aller Serivces

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis beinhaltet verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Main-Kinzig-Kreis

Ihre Kfz Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Main-Kinzig-Kreis in Hessen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Diese Papiere benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Main-Kinzig-Kreis

Möchten Sie Ihr Kfz in Main-Kinzig-Kreis zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Main-Kinzig-Kreis zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.

So melden Sie Ihr Auto in Main-Kinzig-Kreis um

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Main-Kinzig-Kreis umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Main-Kinzig-Kreis umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Main-Kinzig-Kreis gezogen sind

Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Main-Kinzig-Kreis, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Die Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Main-Kinzig-Kreis

Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Main-Kinzig-Kreis (Hessen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Main-Kinzig-Kreis bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Ihre Anliegen ganz mühelos online erledigen

Die Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis bietet eine unkomplizierte digitale Möglichkeit, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

So können Sie sich ganz leicht den Weg zur Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis und vor allem auch die wertvolle Zeit sparen. Auch den kompletten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier digital abwickeln.

Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! Den ganzen Reservierungsprozess für Ihr gewünschtes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen vollumfänglichen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu gewährleisten, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

Kfz außer Betrieb nehmen in Main-Kinzig-Kreis

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Main-Kinzig-Kreis dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

So können Sie in der Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis zahlen

Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Main-Kinzig-Kreis direkt abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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