Wappen Lörrach Zulassungsstelle Lörrach


Ortsschild Lörrach

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Lörrach

  • Brombacher Straße 93
    79539 Lörrach

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Lörrach

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Lörrach

Montag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "LÖ"
Rheinfelden (Baden), Schopfheim



Orte im Zulassungsbezirk Lörrach

Karl-Fürstenberg-Str. 17 79618 Rheinfelden Telefon: 07621 / 410-3192, -3194, -3195 Fax: 07621 / 410-3198 E-Mail: kfzzulassung@loerrach-landkreis.de Hebelstraße 18 79650 Schopfheim Telefon: 07621 / 410-3182 bis -3185 Fax: 07621 / 410-3196 E-Mail: kfzzulassung@loerrach-landkreis.de

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Zulassungsstelle Lörrach

Hierfür ist die Kfz-Zulassungsstelle Lörrach befugt

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Lörrach zuständig.

Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.

Darlegung aller Serivces

Die Zulassungsstelle Lörrach offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Lörrach

Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Lörrach wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Lörrach in Baden-Württemberg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Lörrach haben.

Unerlässliche Unterlagen zur Kfz Zulassung in Lörrach

Möchten Sie Ihr Kfz in Lörrach zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Lörrach weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Lörrach beachten

Vielerlei Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Lörrach oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Lörrach befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Lörrach

Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Lörrach (Baden-Württemberg) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Lörrach bringen Sie bitte diese Papiere mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Lörrach außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf absehbare Zeit nicht gebraucht werden soll. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Lörrach entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Lörrach ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlung der Gebühren in der Zulassungsstelle Lörrach

Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte während Ihres Termins nennen. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Lörrach direkt verrichtet werden.

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