Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu
Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Ravensburg
-
Wangener Str. 70
88299 Leutkirch im Allgäu
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Ravensburg
-
Telefonnummer:07561 / 9820-1190
-
Faxnummer:07561 / 9820-1115
-
E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Ravensburg |
|
Montag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu
Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu Dienstleistungen und Services
Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu Ihr Anlaufpunkt.
Als erster Schritt besteht für die meisten Angelegenheiten die Möglichkeit, die Terminbuchung hier online durchzuführen.
Darlegung aller Leistungen
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto zulassen Leutkirch im Allgäu
Bei Ihrer Zulassungsstelle in Leutkirch im Allgäu haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge anzumelden, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Um Ihr Auto in Leutkirch im Allgäu, Baden-Württemberg anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Leutkirch im Allgäu haben.
Für die Kfz Zulassung in Leutkirch im Allgäu erforderliche Dokumente
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Leutkirch im Allgäu, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Leutkirch im Allgäu zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Leutkirch im Allgäu beachten
In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Leutkirch im Allgäu umgezogen sind
- Sie innerhalb von Leutkirch im Allgäu umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Leutkirch im Allgäu gezogen sind
Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Leutkirch im Allgäu befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Leutkirch im Allgäu
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Leutkirch im Allgäu (Baden-Württemberg) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Leutkirch im Allgäu sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente herauslegen und sie vor Ort bereithalten:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Kfz außer Betrieb nehmen in Leutkirch im Allgäu
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf schnellem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Die Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
So können Sie in der Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu zahlen
Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. In der Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
Zulassungsstellen in der Nähe
- » Neu-Ulm
- » Landkreis Straubing-Bogen
- » Ochsenfurt
- » Würzburg
- » Landkreis Würzburg
- » Memmingen
- » Cottbus
- » Bad Liebenwerda
- » Wismar
- » Ludwigslust
Zurück zur Suche