Wappen Lauf an der Pegnitz Zulassungsstelle Lauf an der Pegnitz


Ortsschild Lauf.an der Pegnitz

Anschrift der Zulassungsstelle Nürnberger Land

  • Waldluststraße 1
    91207 Lauf an der Pegnitz

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Nürnberger Land

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Nürnberger Land

Montag 07.30 - 16.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr


Orte im Zulassungsbezirk Lauf an der Pegnitz

Alfeld, Altdorf bei Nürnberg, Burgthann, Engelthal, Feucht, Happurg, Hartenstein (Bayern), Henfenfeld, Hersbruck, Kirchensittenbach, Lauf an der Pegnitz, Leinburg, Neuhaus an der Pegnitz, Neunkirchen, Offenhausen, Ottensoos, Pommelsbrunn, Reichenschwand, Röthenbach, Rückersdorf, Schnaittach, Schwaig, Schwarzenbruck, Simmelsdorf, Velden, Vorra, Winkelhaid

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Zulassungsstelle Lauf an der Pegnitz

Zuständigkeiten der Zulassungsstelle Lauf an der Pegnitz

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Lauf an der Pegnitz kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Lauf an der Pegnitz im Detail bietet

Die Zulassungsstelle Lauf an der Pegnitz bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Lauf an der Pegnitz

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Lauf an der Pegnitz wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Essentiell für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Lauf an der Pegnitz in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Lauf an der Pegnitz haben.

Für die Kfz Zulassung in Lauf an der Pegnitz erforderliche Unterlagen

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Lauf an der Pegnitz anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Lauf an der Pegnitz anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Auto ummelden in Lauf an der Pegnitz

In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Lauf an der Pegnitz umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Lauf an der Pegnitz umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Lauf an der Pegnitz gezogen sind

Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Lauf an der Pegnitz verbleibt. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

So kommen Sie an Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Lauf an der Pegnitz

Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Lauf an der Pegnitz (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Lauf an der Pegnitz sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Ursachen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in Lauf an der Pegnitz

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Lauf an der Pegnitz dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Lauf an der Pegnitz ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlung der Servicegebühren in der Zulassungsstelle Lauf an der Pegnitz

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Lauf an der Pegnitz müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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