Wappen Landkreis Uckermark Zulassungsstelle Landkreis Uckermark


Ortsschild Landkreis.Uckermark

Anschrift der Zulassungsstelle Uckermark Kreis

  • Karl-Marx-Straße 1
    17291 Prenzlau

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Uckermark Kreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Uckermark Kreis

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 15.00 Uhr
Freitag 08.00 - 11.30 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Uckermark

Hierfür ist die Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Uckermark zuständig

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Uckermark befugt.

Alle Leistungen auf einen Blick

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Uckermark beinhaltet verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Landkreis Uckermark

Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Landkreis Uckermark wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Uckermark in Brandenburg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Landkreis Uckermark haben.

Diese Unterlagen benötigen Sie für das Anmelden Ihres Autos in Landkreis Uckermark

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Uckermark, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Uckermark weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Auto ummelden in Landkreis Uckermark

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Landkreis Uckermark, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Landkreis Uckermark sein. Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Landkreis Uckermark verbleibt. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben bereits erstellten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Die Dokumente brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Landkreis Uckermark

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Landkreis Uckermark (Brandenburg) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Uckermark sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.

Anliegen, die Sie im Serviceportal der Zulassungsstelle Landkreis Uckermark vollziehen können

Mithilfe des digitalen Services der Zulassungsstelle Landkreis Uckermark lässt sich eine Vielzahl an Angelegenheiten auch online erledigen. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Den Gang zur Zulassungsstelle Landkreis Uckermark können Sie sich in diesen Fällen also sparen. Zusätzlich können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online durchführen.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. In kürzester Zeit ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen durchgeführt. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen absoluten Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu sichern, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

Kraftfahrzeug außer Betrieb nehmen in Landkreis Uckermark

Gedenken Sie, Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zu nutzen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Uckermark entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Landkreis Uckermark ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlung der Servicegebühren in der Zulassungsstelle Landkreis Uckermark

Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Landkreis Uckermark sofort nach dem Termin abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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