Wappen Landkreis Spree-Neiße Zulassungsstelle Landkreis Spree-Neiße


Ortsschild Landkreis.Spree-Neiße

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Spree-Neiße

  • Spremberger Straße
    03130 Spremberg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Spree-Neiße

  • Telefonnummer:
    03563 / 574-36-16, -20, -27
  • Faxnummer:
    03563 / 574-36-90
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Spree-Neiße

Montag 08.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 11.00 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Spree-Neiße

Hiermit können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Spree-Neiße wenden

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Landkreis Spree-Neiße kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für viele Angelegenheiten hier online zu vereinbaren.

Alle Services auf einen Blick

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Spree-Neiße diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Landkreis Spree-Neiße

In der Zulassungsstelle Landkreis Spree-Neiße können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtwagen
  • Importwagen aus dem Ausland
  • Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Für die Kfz Zulassung in Landkreis Spree-Neiße unverzichtbare Unterlagen

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Spree-Neiße anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Spree-Neiße anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Spree-Neiße beachten

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Landkreis Spree-Neiße oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Spree-Neiße, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Landkreis Spree-Neiße

Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Spree-Neiße bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.

Kraftfahrzeug stilllegen in Landkreis Spree-Neiße

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Spree-Neiße entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Landkreis Spree-Neiße ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Spree-Neiße

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Spree-Neiße direkt verrichtet werden.

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