Wappen Landkreis Ostallgäu Zulassungsstelle Landkreis Ostallgäu


Ortsschild Landkreis.Ostallgäu

Anschrift der Zulassungsstelle Kries Ostallgäu

  • Augsburger Straße 15
    87629 Füssen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kries Ostallgäu

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kries Ostallgäu

Montag 08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 11.30 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Ostallgäu

Befugnisse der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Ostallgäu

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Landkreis Ostallgäu ist verantwortlich für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Gesamtheit aller Leistungen

Die Zulassungsstelle Landkreis Ostallgäu bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Landkreis Ostallgäu

Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Landkreis Ostallgäu haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge auf sich anmelden zu lassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Ostallgäu in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Für die Kfz Zulassung in Landkreis Ostallgäu notwendige Unterlagen

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Ostallgäu, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Ostallgäu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.

Auto ummelden in Landkreis Ostallgäu

In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Landkreis Ostallgäu umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Landkreis Ostallgäu umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Ostallgäu gezogen sind

Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Landkreis Ostallgäu befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

So kommen Sie an Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Landkreis Ostallgäu

Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Ostallgäu (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Ostallgäu bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Ostallgäu

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen genauen Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Ostallgäu werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Ostallgäu wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Ostallgäu

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Ostallgäu direkt verrichtet werden.

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