Wappen Landkreis Oldenburg Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg


Ortsschild Oldenburg.Landkreis

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Oldenburg

  • Friedrichstraße 16
    26203 Wardenburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Oldenburg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Oldenburg

Montag 08.00 - 12.00 Uhr, nur mit vorheriger Terminvereinbarung 13.00-15.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr, nur mit vorheriger Terminvereinbarung 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, nur mit vorheriger Terminvereinbarung 13.00-18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg

Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg Dienstleistungen und Services

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Landkreis Oldenburg ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Dabei können Sie für viele Belange auf digitalem Weg hier einen Termin ausmachen.

Sämtliche Services auf einen Blick

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg enthält unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Landkreis Oldenburg

Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Landkreis Oldenburg haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Oldenburg in Niedersachsen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Für die Kfz Zulassung in Landkreis Oldenburg unverzichtbare Papiere

Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Oldenburg zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Landkreis Oldenburg zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht persönlich durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Oldenburg beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Landkreis Oldenburg umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Landkreis Oldenburg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Oldenburg gezogen sind

Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Oldenburg, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Folgende Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Landkreis Oldenburg

Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Oldenburg (Niedersachsen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Oldenburg richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung darf aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.

Online Serviceportal der Zulassungsbehörde Landkreis Oldenburg

Die Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg bietet eine unkomplizierte digitale Lösung, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Den Besuch der Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg können Sie sich in diesen Fällen dementsprechend sparen. Außerdem können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online abschließen.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Den vollständigen Reservierungsprozess für Ihr neues Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen erstklassigen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu sichern, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

So setzen Sie Ihr Kfz in Landkreis Oldenburg außer Betrieb

Beabsichtigen Sie, Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht mehr zu nutzen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Art können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Das müssen Sie über die Möglichkeiten zur Zahlung in der Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg wissen

Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Oldenburg direkt verrichtet werden.

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