Wappen Landkreis Jerichower Land Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land


Ortsschild Jerichower Land.Landkreis

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Jerichower Land

  • In der Alten Kaserne 9
    39288 Burg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Jerichower Land

  • Telefonnummer:
    03921 / 949 -3604, -3613
  • Faxnummer:
    03921 / 949-9532
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Jerichower Land

Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land

Hiermit können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land wenden

Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land die richtige Anlaufstelle für Sie.

Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.

Alle Services auf einen Blick

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land beinhaltet unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Landkreis Jerichower Land

Ihre Kfz Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Essentiell für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Landkreis Jerichower Land haben.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Landkreis Jerichower Land

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Jerichower Land, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Jerichower Land weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Jerichower Land beachten

In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Landkreis Jerichower Land umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Landkreis Jerichower Land umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Jerichower Land gezogen sind

Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Landkreis Jerichower Land verbleibt. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Folgende Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Landkreis Jerichower Land

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Jerichower Land bringen Sie bitte diese Papiere mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Landkreis Jerichower Land außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen konkreten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Die Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlung der Gebühren in der Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land direkt verrichtet werden.

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