Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Hameln-Pyrmont
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Fluthamelstr. 15
31789 Hameln-Afferde
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Hameln-Pyrmont
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Telefonnummer:05151/903-222 0
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Faxnummer:05151 / 903-220-3
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Hameln-Pyrmont |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 13.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont
Hierfür ist die Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont befugt
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Landkreis Hameln-Pyrmont ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Sie können sogar für viele Belange auf digitalem Weg hier einen Termin buchen.
Übersicht aller Leistungen
Die Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Landkreis Hameln-Pyrmont
In der Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
- Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
- Importfahrzeuge aus dem Ausland
- Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
- Oldtimer
Um Ihr Kfz in Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Hameln-Pyrmont haben.
Unerlässliche Papiere zur Kfz Zulassung in Landkreis Hameln-Pyrmont
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Hameln-Pyrmont, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Hameln-Pyrmont anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Hameln-Pyrmont beachten
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Landkreis Hameln-Pyrmont umgezogen sind
- Sie innerhalb von Landkreis Hameln-Pyrmont umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Hameln-Pyrmont gezogen sind
Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Landkreis Hameln-Pyrmont befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
So kommen Sie an Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Landkreis Hameln-Pyrmont
Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Hameln-Pyrmont bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Online Serviceportal der Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont
Durch die Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge jedoch effizienter erledigen. Dazu gehören:
- die Zulassung eines Neuwagens
- die Zulassung eines Motorrads
- das Umschreiben eines Fahrzeugs
- die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs
So können Sie sich ganz einfach den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont und vor allem auch die unersetzliche Zeit sparen. Benötigen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Möglichkeit, dieses hier zu beantragen und auch direkt zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Binnen weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens erledigt. Aufgrund der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen stets den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Stilllegung eines Kfz in Landkreis Hameln-Pyrmont
Gedenken Sie, Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zu nutzen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Hameln-Pyrmont entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Zahlung der Bearbeitungsgebühren in der Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont direkt abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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