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Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Bamberg

  • Ludwigstraße 23
    96052 Bamberg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Bamberg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Bamberg

Montag 07.45 - 16.00 Uhr
Dienstag 07.45 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag 07.45 - 17.00 Uhr
Freitag 07.45 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Bamberg

Damit können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Bamberg wenden

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Bamberg befugt.

Übersicht aller Leistungen

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Bamberg beinhaltet diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Landkreis Bamberg

In der Zulassungsstelle Landkreis Bamberg können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtwagen
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Bamberg in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Für die Kfz Zulassung in Landkreis Bamberg erforderliche Dokumente

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Bamberg, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein erneutes Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Landkreis Bamberg zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter persönlich nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Auto ummelden in Landkreis Bamberg

In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Landkreis Bamberg umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Landkreis Bamberg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Bamberg gezogen sind

Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Landkreis Bamberg befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Das müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Landkreis Bamberg berücksichtigen

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Landkreis Bamberg (Bayern) gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Bamberg sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

So setzen Sie Ihr Kfz in Landkreis Bamberg außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es für gewissen Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Bamberg werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Bamberg wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Bamberg

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Landkreis Bamberg müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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