Wappen Kreis Bernkastel-Wittlich Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich


Ortsschild Kreis Bernkastel-Wittlich

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich

  • Schanzstr. 18 a
    54470 Bernkastel-Kues

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "WIL"
Wittlich, Morbach

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Zulassungsstelle Bernkastel-Kues

Hierfür ist die Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich zuständig

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Kreis Bernkastel-Wittlich kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Dabei können Sie für viele Belange auf digitalem Weg hier einen Termin vereinbaren.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich genau bietet

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich umfasst diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Kreis Bernkastel-Wittlich

In der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtwagen
  • Importwagen aus dem Ausland
  • Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Kreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Kreis Bernkastel-Wittlich

Möchten Sie Ihr Kfz in Kreis Bernkastel-Wittlich zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Kreis Bernkastel-Wittlich weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Kreis Bernkastel-Wittlich beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Kreis Bernkastel-Wittlich umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Kreis Bernkastel-Wittlich umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Kreis Bernkastel-Wittlich gezogen sind

Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Kreis Bernkastel-Wittlich verbleibt. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Auskünfte zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich

Müssen Sie beim Straßenverkehrsamt in Kreis Bernkastel-Wittlich (Rheinland-Pfalz) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Kreis Bernkastel-Wittlich richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Online Serviceportal des Straßenverkehrsamts Kreis Bernkastel-Wittlich

Dank des digitalen Services der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich lassen sich viele Angelegenheiten auch online erledigen. Konkret können Sie die Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines Kfz, die Zulassung eines Motorrads und die Außerbetriebsetzung und anschließende Wiederzulassung online vornehmen. Den Weg zur Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich können Sie sich in diesen Fällen demnach sparen. Auch den kompletten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online abwickeln.

Einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause! Den ganzen Reservierungsprozess für Ihr neues Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal optimal gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den aktuellen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Kfz außer Betrieb nehmen in Kreis Bernkastel-Wittlich

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotz dessen derzeit nicht nutzen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Das müssen Sie über die Zahlung in der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich wissen

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich direkt verrichtet werden.

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