Wappen Kreis Bad Kreuznach Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach


Ortsschild Kreis.Bad Kreuznach

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach

  • Industriestraße 36
    55543 Bad Kreuznach

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "KH"
Bad Kreuznach, Kirn

Kennzeichen KH jetzt reservieren

Terminreservierung für Kreis Bad Kreuznach  


Autokennzeichen für Kreis Bad Kreuznach reservieren und bestellen


Zulassungsstelle Kresi Bad Kreuznach

Zulassungsservice Kreis Bad Kreuznach

Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach Ihr Anlaufpunkt.

Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.

Gesamtheit aller Leistungen

Die Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Kreis Bad Kreuznach

Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Kreis Bad Kreuznach wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Fahrzeug in Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Kreis Bad Kreuznach haben.

Wichtige Papiere zur Kfz Zulassung in Kreis Bad Kreuznach

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Kreis Bad Kreuznach, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Kreis Bad Kreuznach zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

So melden Sie Ihr Auto in Kreis Bad Kreuznach um

In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Kreis Bad Kreuznach umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Kreis Bad Kreuznach umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Kreis Bad Kreuznach gezogen sind

Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Kreis Bad Kreuznach befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Informationen zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt Kreis Bad Kreuznach

Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Kreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Kreis Bad Kreuznach bringen Sie bitte diese Papiere mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.

Ihre Anliegen ganz einfach online durchführen

Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge aber effizienter erledigen. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Den Gang zur Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach können Sie sich in diesen Fällen dementsprechend sparen. Auch den ganzen Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online abwickeln.

Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! Innerhalb weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens abgewickelt. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal hervorragend gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den aktuellen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Kreis Bad Kreuznach außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Kreis Bad Kreuznach entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlungsmöglichkeiten für Ihr Anliegen in der Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach

Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach sofort nach dem Termin abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

Zulassungsstellen in der Nähe


Zurück zur Suche