Zulassungsstelle Jena
Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Jena
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Löbdergraben 12
07743 Jena
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Jena
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Telefonnummer:03641 493 700
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Faxnummer:03641 493 705
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Jena |
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Montag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Samstag | nur am 1. und 3. Samstag im Monat 09.00 - 13.00 Uhr |
Zulassungsstelle Jena
Zulassungsstelle Jena Dienstleistungen und Services
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Jena kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.
Die unterschiedlichen Services auf einen Blick
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Jena verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Jena
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Jena wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Jena in Thüringen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Unverzichtbare Unterlagen zur Kfz Zulassung in Jena
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Jena anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Jena zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.
Auto ummelden in Jena
Verschiedene Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Jena umgezogen sind
- Sie innerhalb von Jena umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Jena gezogen sind
Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Jena befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
So organisieren Sie Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Jena
Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Jena (Thüringen) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Jena richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung darf aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.
Stilllegung eines Kfz in Jena
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotzdem derzeit nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Jena dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Jena wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
So können Sie in der Zulassungsstelle Jena zahlen
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Jena direkt abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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