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Ortsschild Hürth

Anschrift der Zulassungsstelle Rhein-Erft-Kreis

  • Friedrich-Ebert-Str. 11
    50354 Hürth

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Rhein-Erft-Kreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rhein-Erft-Kreis

Montag 07.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.30 Uhr u. 14.00-18.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr

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Zulassungsstelle Hürth

Hiermit können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Hürth wenden

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Hürth befugt.

Um das Terminmanagement so einfach wie möglich zu halten, können Sie in der Regel hier online einen Termin ausmachen.

Gesamtheit aller Serivces

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Hürth unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Hürth

Bei Ihrer Zulassungsstelle in Hürth haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Wichtig für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hürth in Nordrhein-Westfalen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Hürth haben.

Für die Kfz Zulassung in Hürth unverzichtbare Unterlagen

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Hürth anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Hürth zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter in Persona nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

So melden Sie Ihr Auto in Hürth um

In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Hürth umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Hürth umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Hürth gezogen sind

Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Hürth verbleibt. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Folgende Dokumente brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Hürth

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Hürth (Nordrhein-Westfalen) gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Hürth bringen Sie bitte diese Papiere mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung muss aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Hürth außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen konkreten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hürth dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Wollen Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Hürth.

Das müssen Sie über die Zahlung in der Zulassungsstelle Hürth wissen

Je nachdem, welche Services Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. In der Zulassungsstelle Hürth müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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