Wappen Hünfeld Zulassungsstelle Hünfeld


Ortsschild Hünfeld

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Fulda

  • Am Anger 4
    36088 Hünfeld

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Fulda

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Fulda

Montag 07.45 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.45 - 18.00 Uhr (ab 12.00 Uhr nur Privatpersonen)
Mittwoch 07.45 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.45 - 12.00 Uhr
Freitag 07.45 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Hünfeld

Hierfür ist die Zulassungsstelle Hünfeld zuständig

Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Hünfeld für Sie zuständig.

Sämtliche Services auf einen Blick

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Hünfeld verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Hünfeld

Ihre Kfz Zulassungsstelle Hünfeld ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hünfeld in Hessen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Hünfeld haben.

Für die Kfz Zulassung in Hünfeld unverzichtbare Unterlagen

Möchten Sie Ihr Kfz in Hünfeld zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Hünfeld weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

So melden Sie Ihr Auto in Hünfeld um

Unterschiedliche Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Hünfeld umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Hünfeld umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Hünfeld gezogen sind

Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Hünfeld verbleibt. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Hünfeld

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Hünfeld (Hessen) gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Hünfeld bringen Sie bitte diese Dokumente mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in Hünfeld

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Art können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Hünfeld entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Hünfeld wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Hünfeld

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Hünfeld müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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