Zulassungsstelle Heßheim
Anschrift der Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis
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Hauptstraße 14
67258 Heßheim
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis
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Telefonnummer:06233 / 7707- 0
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Faxnummer:06233 / 7707-55
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis |
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Montag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Zulassungsstelle Heßheim
Zulassungsservice Heßheim
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Heßheim verantwortlich.
Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.
Darlegung aller Serivces
Die Zulassungsstelle Heßheim ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto zulassen Heßheim
Bei Ihrer Kfz Zulassungsstelle in Heßheim haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge anzumelden, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Heßheim in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Unerlässliche Papiere zur Kfz Zulassung in Heßheim
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Heßheim, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Heßheim zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Heßheim beachten
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Heßheim umgezogen sind
- Sie innerhalb von Heßheim umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Heßheim gezogen sind
Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Heßheim, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Heßheim
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Heßheim (Rheinland-Pfalz) gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Heßheim sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Ursachen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Angelegenheiten, die Sie im Serviceportal der Zulassungsstelle Heßheim vollziehen können
Die Zulassungsstelle Heßheim bietet eine simple digitale Möglichkeit, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Dazu gehören:
- die Zulassung eines Neuwagens
- die Zulassung eines Motorrads
- das Umschreiben eines Fahrzeugs
- die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs
So können Sie sich ganz einfach den Weg zur Zulassungsstelle Heßheim und vor allem auch die wertvolle Zeit sparen. Auch den gesamten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online abwickeln.
Einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause! In kürzester Zeit ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen ausgeführt. Aufgrund der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen zu jeder Zeit den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Außerbetriebsetzung eines Kfz in Heßheim
Beabsichtigen Sie, Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zu nutzen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Heßheim entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Heßheim wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Heßheim
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Heßheim direkt verrichtet werden.
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