Zulassungsstelle Heinsberg
Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Heinsberg
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Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Heinsberg
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Telefonnummer:02452 / 13 36 11
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Faxnummer:02452 / 13 36 95
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Heinsberg |
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Montag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Heinsberg
Serviceleistungen der Kfz-Zulassungsstelle Heinsberg
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Heinsberg Ihr Anlaufpunkt.
Welche Leistungen die Zulassungsstelle Heinsberg konkret bietet
Die Zulassungsstelle Heinsberg offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Heinsberg
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Heinsberg wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Heinsberg in Nordrhein-Westfalen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Diese Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Autos in Heinsberg
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Heinsberg anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Heinsberg zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
So melden Sie Ihr Auto in Heinsberg um
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Heinsberg umgezogen sind
- Sie innerhalb von Heinsberg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Heinsberg gezogen sind
Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Heinsberg befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
So kommen Sie an Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Heinsberg
Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Heinsberg bringen Sie bitte diese Dokumente mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Kraftfahrzeug außer Betrieb nehmen in Heinsberg
Beabsichtigen Sie, Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zu nutzen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Heinsberg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Möchten Sie Ihr Auto außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Heinsberg.
Zahlung der Bearbeitungsgebühren in der Zulassungsstelle Heinsberg
Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. In der Zulassungsstelle Heinsberg müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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