Wappen Hamm-Bockum-Hövel Zulassungsstelle Hamm-Bockum-Hövel


Ortsschild Hamm.Bockum-Hövel

Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Hamm

  • Teichweg 1
    59075 Hamm

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Hamm

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Hamm

Montag 07.30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 16.00 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "HAM"
Hamm Mitte, Hamm, Hamm-Heessen, Hamm-Herringen, Hamm-Pelkum, Hamm-Rhynern

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Zulassungsstelle Hamm-Bockum-Hövel

Hierfür ist die Zulassungsstelle Hamm-Bockum-Hövel befugt

Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Hamm-Bockum-Hövel zuständig.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Hamm-Bockum-Hövel genau bietet

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Hamm-Bockum-Hövel umfasst unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Hamm-Bockum-Hövel

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Hamm-Bockum-Hövel wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Wichtig für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamm-Bockum-Hövel in Nordrhein-Westfalen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Hamm-Bockum-Hövel haben.

Für die Kfz Zulassung in Hamm-Bockum-Hövel unverzichtbare Papiere

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Hamm-Bockum-Hövel anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Hamm-Bockum-Hövel zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter in Persona nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

So melden Sie Ihr Auto in Hamm-Bockum-Hövel um

Unterschiedliche Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Hamm-Bockum-Hövel umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Hamm-Bockum-Hövel umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Hamm-Bockum-Hövel gezogen sind

Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Hamm-Bockum-Hövel, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Folgendes müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Hamm-Bockum-Hövel beachten

Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hamm-Bockum-Hövel (Nordrhein-Westfalen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Hamm-Bockum-Hövel sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Hamm-Bockum-Hövel

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen genauen Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hamm-Bockum-Hövel dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Wollen Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Hamm-Bockum-Hövel.

Zahlungsmöglichkeiten für Ihr Anliegen in der Zulassungsstelle Hamm-Bockum-Hövel

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Hamm-Bockum-Hövel müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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