Wappen Groß-Gerau Zulassungsstelle Groß-Gerau


Ortsschild Groß-Gerau

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau

  • Wilhelm-Seipp-Str. 4
    64521 Groß-Gerau

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau

  • Telefonnummer:
    06152 98 98 40 00 - Terminvergabe
  • 06152 989 789 - Allgemeine Auskünfte
  • Faxnummer:
    06152 / 989-679
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau

Montag 8:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 15:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:00 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "GG"
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Zulassungsstelle Groß-Gerau

Hierfür ist die Kfz-Zulassungsstelle Groß-Gerau befugt

Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Groß-Gerau die richtige Anlaufstelle für Sie.

Übersicht aller Serivces

Die Zulassungsstelle Groß-Gerau offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Groß-Gerau

Bei Ihrer Zulassungsstelle in Groß-Gerau haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Wichtig für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Groß-Gerau in Hessen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Groß-Gerau haben.

Für die Kfz Zulassung in Groß-Gerau notwendige Unterlagen

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Groß-Gerau, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Groß-Gerau weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.

So melden Sie Ihr Auto in Groß-Gerau um

In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Groß-Gerau (eventuell mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Groß-Gerau. Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Groß-Gerau befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Folgende Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Groß-Gerau

Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Groß-Gerau (Hessen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Groß-Gerau sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz einer oder beider Zulassungsbescheinigungen zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.

Anliegen, die Sie im Serviceportal der Zulassungsstelle Groß-Gerau erledigen können

Aufgrund des digitalen Services der Zulassungsstelle Groß-Gerau lässt sich eine Vielzahl an Angelegenheiten auch online erledigen. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Den Gang zur Zulassungsstelle Groß-Gerau können Sie sich in diesen Fällen also sparen. Auch den gesamten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier digital abwickeln.

Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! Binnen weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens abgewickelt. Aufgrund der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen stets den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in Groß-Gerau

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Groß-Gerau entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Die Zulassungsstelle Groß-Gerau ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Groß-Gerau

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. In der Zulassungsstelle Groß-Gerau müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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