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Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Gera

  • Wiesestraße 125
    07548 Gera

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Gera

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Gera

Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Gera

Zulassungsservice Gera

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Gera kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für viele Angelegenheiten hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online zu vereinbaren.

Die unterschiedlichen Services auf einen Blick

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Gera diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Gera

Ihre Kfz Zulassungsstelle Gera ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Um Ihr Kfz in Gera, Thüringen anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Gera haben.

Unerlässliche Unterlagen zur Kfz Zulassung in Gera

Möchten Sie Ihr Kfz in Gera zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Gera anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Gera beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Gera umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Gera umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Gera gezogen sind

Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Gera, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Gera

Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Gera (Thüringen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Gera bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Digitale Services des Straßenverkehrsamts Gera

Durch die Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge aber effizienter erledigen. Hierzu zählen beispielsweise das erstmalige Anmelden eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. So können Sie sich ganz einfach den Weg zur Zulassungsstelle Gera und vor allem auch die kostbare Zeit sparen. Brauchen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Möglichkeit, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch direkt zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.

Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Mit geringem Zeitaufwand ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen abgeschlossen. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen vollumfänglichen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu garantieren, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

Kraftfahrzeug stilllegen in Gera

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Gera entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Die Zulassungsstelle Gera ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlung der Gebühren in der Zulassungsstelle Gera

Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. In der Zulassungsstelle Gera müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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