Wappen Gelsenkirchen Zulassungsstelle Gelsenkirchen


Ortsschild Gelsenkirchen

Anschrift der Zulassungsstelle Gelsenkirchen

  • Wildenbruchstrasse 10
    4587 Gelsenkirchen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Gelsenkirchen

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Gelsenkirchen

Montag 08.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 11.30 Uhr

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Zulassungsstelle Gelsenkirchen

Für diese Services können Sie sich an die Zulassungsstelle Gelsenkirchen wenden

Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Gelsenkirchen die richtige Anlaufstelle für Sie.

Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.

Welche Services die Zulassungsstelle Gelsenkirchen konkret bietet

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Gelsenkirchen umfasst verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Gelsenkirchen

Ihre Kfz Zulassungsstelle Gelsenkirchen ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Um Ihr Fahrzeug in Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Gelsenkirchen haben.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Gelsenkirchen

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Gelsenkirchen anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Gelsenkirchen zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht persönlich durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Gelsenkirchen beachten

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Gelsenkirchen oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Gelsenkirchen, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Folgendes müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Gelsenkirchen bedenken

Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen optimal vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.

Stilllegung eines Kfz in Gelsenkirchen

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Gelsenkirchen werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Planen Sie, Ihr Kfz außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Gelsenkirchen.

So können Sie in der Zulassungsstelle Gelsenkirchen zahlen

Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. In der Zulassungsstelle Gelsenkirchen müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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