Zulassungsstelle Geilenkirchen
Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Heinsberg
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Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Heinsberg
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Telefonnummer:02452 / 13 36 11
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Faxnummer:02452 / 13 36 95
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Heinsberg |
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Montag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Geilenkirchen
Zulassungsstelle Geilenkirchen Leistungen und Services
Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Geilenkirchen Ihr Anlaufpunkt.
Welche Services die Zulassungsstelle Geilenkirchen genau bietet
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Geilenkirchen diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Kfz-Zulassung Geilenkirchen
Ihre Kfz Zulassungsstelle Geilenkirchen ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Geilenkirchen in Nordrhein-Westfalen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Geilenkirchen haben.
Für die Kfz Zulassung in Geilenkirchen unverzichtbare Papiere
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Geilenkirchen, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein erneutes Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Geilenkirchen weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
Auto ummelden in Geilenkirchen
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Geilenkirchen, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Geilenkirchen sein. Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Geilenkirchen, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Geilenkirchen
Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Geilenkirchen (Nordrhein-Westfalen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Geilenkirchen sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung darf aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.
So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Geilenkirchen außer Betrieb
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Geilenkirchen werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Die Zulassungsstelle Geilenkirchen ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Geilenkirchen
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Geilenkirchen direkt verrichtet werden.
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