Wappen Frankfurt (Oder) Zulassungsstelle Frankfurt (Oder)


Ortsschild Frankfurt (Oder)

Anschrift der Zulassungsstelle Frankfurt (Oder)

  • Goepelstraße 38
    15234 Frankfurt (Oder)

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Frankfurt (Oder)

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Frankfurt (Oder)

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Frankfurt (Oder)

Verantwortlichkeiten der Kfz-Zulassungsstelle Frankfurt (Oder)

Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) die richtige Anlaufstelle für Sie.

Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.

Welche Services die Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) konkret bietet

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Frankfurt (Oder)

Ihre Kfz Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt (Oder) in Brandenburg haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Für die Kfz Zulassung in Frankfurt (Oder) unverzichtbare Dokumente

Möchten Sie Ihr Kfz in Frankfurt (Oder) zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Frankfurt (Oder) zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.

Auto ummelden in Frankfurt (Oder)

In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Frankfurt (Oder) umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Frankfurt (Oder) umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Frankfurt (Oder) gezogen sind

Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Frankfurt (Oder) befindet. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Frankfurt (Oder)

Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Frankfurt (Oder) (Brandenburg) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Frankfurt (Oder) bringen Sie bitte diese Papiere mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Frankfurt (Oder) außer Betrieb

Beabsichtigen Sie, Ihr Fahrzeug für einen voraussehbaren Zeitraum nicht mehr zu nutzen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Frankfurt (Oder) dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlungsmöglichkeiten für Ihr Anliegen in der Zulassungsstelle Frankfurt (Oder)

Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) direkt verrichtet werden.

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