Wappen Forst (Lausitz) Zulassungsstelle Forst (Lausitz)


Ortsschild Forst.Lausitz

Anschrift der Zulassungsstelle Spree-Neiße Kreis

  • Heinrich-Heine-Str. 1
    03149 Forst

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Spree-Neiße Kreis

  • Telefonnummer:
    03562 / 986-136-18, -21 bis -25, -32, -39, -41, -44
  • Faxnummer:
    03562 / 986-132-88
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Spree-Neiße Kreis

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 11.00 Uhr

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Zulassungsstelle Forst (Lausitz)

Hierfür ist die Kfz-Zulassungsstelle Forst (Lausitz) befugt

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Forst (Lausitz) befugt.

Sämtliche Leistungen auf einen Blick

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Forst (Lausitz) beinhaltet unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Forst (Lausitz)

Ihre Kfz Zulassungsstelle Forst (Lausitz) ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Forst (Lausitz) in Brandenburg haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Für die Kfz Zulassung in Forst (Lausitz) notwendige Dokumente

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Forst (Lausitz), sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein erneutes Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Forst (Lausitz) zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter persönlich nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

So melden Sie Ihr Auto in Forst (Lausitz) um

In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Forst (Lausitz) umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Forst (Lausitz) umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Forst (Lausitz) gezogen sind

Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Forst (Lausitz) befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben bereits erstellten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Forst (Lausitz)

Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Forst (Lausitz) (Brandenburg) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Forst (Lausitz) richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz eines oder beider Teile der Zulassungsbescheinigung zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.

So setzen Sie Ihr Kfz in Forst (Lausitz) außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Forst (Lausitz) dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Möchten Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Forst (Lausitz).

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Forst (Lausitz)

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Forst (Lausitz) müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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