Wappen Farchant Zulassungsstelle Farchant


Ortsschild Farchant

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Garmisch-Partenkirchen

  • Partenkirchnerstr. 52
    82490 Farchant

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Garmisch-Partenkirchen

  • Telefonnummer:
    08821 751-400, -356, -357
  • Postanschrift: Postfach 15 63, 82455 Garmisch-Partenkirchen
  • Faxnummer:
    08821 751-8420
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Garmisch-Partenkirchen

Montag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Orte im Zulassungsbezirk Farchant

Bad Kohlgrub, Bayersoien, Eschenlohe, Ettal, Farchant, Garmisch-Partenkirchen, Grainau, Großweil, Krün, Mittenwald, Murnau, Oberammergau, Oberau, Ohlstadt, Riegsee, Saulgrub, Schwaigen, Seehausen, Spatzenhausen, Uffing, Unterammergau, Wallgau

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Zulassungsstelle Farchant

Zulassungsstelle Farchant Leistungen und Services

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Farchant ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für viele Angelegenheiten hier online zu vereinbaren.

Alle Leistungen auf einen Blick

Die Zulassungsstelle Farchant bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Farchant

In der Zulassungsstelle Farchant können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtwagen
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Wichtig für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Farchant in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Farchant haben.

Für die Kfz Zulassung in Farchant erforderliche Unterlagen

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Farchant, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Farchant anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.

So melden Sie Ihr Auto in Farchant um

In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Farchant (eventuell mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Farchant. Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Farchant verbleibt. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

So kommen Sie an Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Farchant

Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Farchant (Bayern) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Farchant sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in Farchant

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf schnellem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Farchant werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Die Zulassungsstelle Farchant ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlungsmöglichkeiten bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle Farchant

Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Farchant direkt verrichtet werden.

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