Wappen Eckernförde Zulassungsstelle Eckernförde


Ortsschild Eckernförde

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Rendsburg-Eckenförde

  • Mühlenberg 12
    24340 Eckernförde

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Rendsburg-Eckenförde

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rendsburg-Eckenförde

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch 07.15 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Eckernförde

Zulassungsservice Eckernförde

Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Eckernförde die richtige Anlaufstelle für Sie.

Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.

Übersicht aller Leistungen

Die Zulassungsstelle Eckernförde offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Eckernförde

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Eckernförde wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Wichtig für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Eckernförde in Schleswig-Holstein haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Eckernförde haben.

Unerlässliche Papiere zur Kfz Zulassung in Eckernförde

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Eckernförde anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Eckernförde zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

So melden Sie Ihr Auto in Eckernförde um

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Eckernförde, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Eckernförde sein. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Eckernförde verbleibt. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Das müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Eckernförde beachten

Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Eckernförde (Schleswig-Holstein) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Eckernförde sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Kraftfahrzeug außer Betrieb nehmen in Eckernförde

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber dennoch aktuell nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Eckernförde werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Die Zulassungsstelle Eckernförde ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

So können Sie in der Zulassungsstelle Eckernförde zahlen

Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Eckernförde direkt abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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