Zulassungsstelle Döbeln
Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Mittelsachsen
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Straße des Friedens 9a
04720 Döbeln
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Mittelsachsen
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Telefonnummer:03731 / 799 1350
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Faxnummer:03431 / 799 334
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Mittelsachsen |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Döbeln
Für diese Services können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Döbeln wenden
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Döbeln kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Welche Leistungen die Zulassungsstelle Döbeln im Detail bietet
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Döbeln diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Döbeln
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Döbeln wenden. Ebenfalls ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Döbeln in Sachsen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Unerlässliche Dokumente zur Kfz Zulassung in Döbeln
Möchten Sie Ihr Kfz in Döbeln zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Döbeln anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.
Auto ummelden in Döbeln
In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Döbeln umgezogen sind
- Sie innerhalb von Döbeln umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Döbeln gezogen sind
Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Döbeln, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Diese Informationen müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Döbeln bedenken
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Döbeln (Sachsen) gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Döbeln bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.
Außerbetriebsetzung eines Kfz in Döbeln
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf absehbare Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Döbeln entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Döbeln wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
So können Sie in der Zulassungsstelle Döbeln zahlen
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Döbeln während des Termins abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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