Wappen Kreis Cochem-Zell Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell


Ortsschild Kreis Cochem-Zell

Anschrift der Zulassungsstelle Cochem Zell Kreis

  • Endertplatz 2
    56812 Cochem

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Cochem Zell Kreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cochem Zell Kreis

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

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Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell

Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell Leistungen und Services

Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell die richtige Anlaufstelle für Sie.

Als erster Schritt besteht für die meisten Angelegenheiten die Möglichkeit, die Terminbuchung hier online durchzuführen.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell genau bietet

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell umfasst unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Kreis Cochem-Zell

Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Kreis Cochem-Zell haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge auf sich anmelden zu lassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Kreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Wichtige Dokumente zur Kfz Zulassung in Kreis Cochem-Zell

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Kreis Cochem-Zell, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Kreis Cochem-Zell weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Kreis Cochem-Zell beachten

Vielerlei Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Kreis Cochem-Zell oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Kreis Cochem-Zell, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Auskünfte zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Kreis Cochem-Zell (Rheinland-Pfalz) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Kreis Cochem-Zell bringen Sie bitte diese Dokumente mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung muss aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.

Ihre Anliegen ganz mühelos digital erledigen

Aufgrund des digitalen Services der Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell lassen sich viele Angelegenheiten auch online erledigen. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

So können Sie sich ganz einfach den Weg zur Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell und vor allem auch die wertvolle Zeit sparen. Wollen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Option, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch direkt zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.

Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Mit geringem Zeitaufwand ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen durchgeführt. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen erstklassigen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu sichern, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

So setzen Sie Ihr Kfz in Kreis Cochem-Zell außer Betrieb

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber dennoch zurzeit nicht nutzen. So können Sie auf schnellem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Kreis Cochem-Zell dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlung der Gebühren in der Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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