Dashcams geben Sicherheit – vor allem nach einem Unfall. Doch was hierzulande erlaubt ist, kann im Ausland zum teuren Verhängnis werden. Viele Länder verbieten Autokameras oder regeln ihre Nutzung streng. Wer unbedacht filmt, riskiert hohe Strafen. Was Sie wissen sollten, bevor Sie mit dem Auto oder Motorrad auf Reisen gehen.

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Wo erlaubt, wo verboten – und was droht bei Verstößen?

Dashcams erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit – sie liefern klare Bilder bei Unfällen, dokumentieren gefährliche Situationen und können in Streitfällen für Beweissicherheit sorgen. Doch was im Inland meist rechtlich geduldet ist, kann im Ausland schnell teuer werden. Zahlreiche europäische Länder haben die Nutzung von Autokameras eingeschränkt oder sogar komplett verboten. In Portugal drohen beispielsweise Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Wer also mit dem Auto oder Motorrad ins Ausland reist, sollte die Dashcam besser zu Hause lassen oder sich sehr gut über die jeweiligen Gesetze informieren.


Warum Dashcams in vielen Ländern verboten sind   

Die rechtliche Problematik rund um Dashcams ergibt sich vor allem aus dem europäischen Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die Privatsphäre aller Personen – auch im öffentlichen Raum. Dashcams filmen aber nicht nur die Straße, sondern erfassen oft auch Gesichter von Fußgängern, Kennzeichen anderer Fahrzeuge oder ganze Fahrzeugumgebungen, ohne dass die Betroffenen darüber informiert wurden oder ihre Einwilligung gegeben haben. Das macht viele Aufnahmen aus Sicht des Datenschutzes unzulässig. Länder wie Österreich, Luxemburg, die Schweiz und nun auch Portugal bewerten Dashcams daher als Form der unrechtmäßigen Videoüberwachung. In Portugal ist sogar der bloße Besitz einer Kamera im Fahrzeug strafbar – unabhängig davon, ob sie eingeschaltet ist oder nicht. Die Behörden reagieren damit auf die Sorge, dass die Aufzeichnung des öffentlichen Raums zu einem Verlust der Persönlichkeitsrechte führen könnte. Die Konsequenzen sind teils drastisch: In Österreich drohen bei Missbrauch Strafen von bis zu 25.000 Euro, in Portugal sind ähnliche Summen möglich. 

  

Wo in Europa Dashcams erlaubt oder verboten sind – eine Übersicht

Reisende mit Dashcam sollten unbedingt vor Reiseantritt klären, wie das jeweilige Land mit Autokameras umgeht. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es nicht – jedes Land entscheidet selbst. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Regelungen:

Land Regelung zur Dashcam-Nutzung
Deutschland Erlaubt für private Zwecke. Veröffentlichung ohne Einwilligung verboten; keine dauerhafte Aufzeichnung zulässig.
Österreich Verboten (gilt als unzulässige Videoüberwachung). Strafen bis 10.000 € (bei Wiederholung bis 25.000 €).
Schweiz Verboten aus Datenschutzgründen – von der Nutzung der Kamera wird abgeraten.
Luxemburg Verboten – Dashcams sind komplett untersagt.
Portugal Verboten – bereits der Besitz einer Dashcam im Fahrzeug ist strafbar.
Frankreich Erlaubt für private Nutzung. Veröffentlichung nur mit Anonymisierung von Gesichtern und Kennzeichen.
Italien Erlaubt für private Nutzung unter Wahrung der Privatsphäre.
Spanien Erlaubt für private Nutzung; Auflösung sollte gering bleiben, regelmäßige Löschung empfohlen.
Belgien Verboten – Verwendung im Straßenverkehr nicht gestattet.
Niederlande Erlaubt für private Zwecke. Keine Veröffentlichung mit erkennbaren Kennzeichen oder Gesichtern.

Wer mit dem Motorrad oder Auto auf Urlaubsreise geht, sollte Dashcams in Ländern mit Verbot besser ausbauen oder nicht aktivieren. Die Einfuhr ist in manchen Ländern zwar nicht untersagt, doch der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist dort illegal. Wer eine Dashcam nutzt, riskiert nicht nur Geldstrafen, sondern unter Umständen auch die Beschlagnahmung der Kamera oder eine Anzeige wegen Datenschutzverstoßes.

Dashcams in Deutschland: Nutzung mit Einschränkungen erlaubt

In Deutschland ist der Einsatz von Dashcams in bestimmten Fällen erlaubt, sofern dabei die Persönlichkeitsrechte Dritter gewahrt bleiben. Die Kamera darf nicht dauerhaft aufzeichnen, sondern sollte durch Bewegungsmelder oder manuelle Aktivierung nur bei Vorfällen aufzeichnen. Das Bundesgerichtshof-Urteil aus dem Jahr 2018 hat klargestellt: Dashcam-Aufnahmen können im Zivilprozess als Beweismittel verwendet werden – auch wenn sie gegen Datenschutzauflagen verstoßen, sofern die Verwertung im Einzelfall verhältnismäßig erscheint.

Wichtig bleibt aber: Das veröffentlichte oder dauerhaft gespeicherte Bildmaterial darf keine Rückschlüsse auf Personen oder Kennzeichen zulassen. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen. Wer eine Dashcam in Deutschland nutzt, sollte daher zu einem Modell mit kurzer Loop-Funktion greifen und sicherstellen, dass keine Daten ohne Anlass dauerhaft gespeichert oder geteilt werden.

Autofahrer oder Motorradfahrer, die in Deutschland Kennzeichen individuell gestalten oder z.B. Wunschkennzeichen nutzen, müssen zusätzlich darauf achten, dass diese bei der Verwendung einer Dashcam nicht automatisch auf fremden Plattformen auftauchen – auch das kann zu rechtlichen Problemen führen.

Fazit: Im Zweifel lieber ohne Dashcam reisen

Auch wenn Dashcams für viele eine gefühlte Sicherheit im Verkehr darstellen – im Ausland sind sie häufig rechtlich problematisch. Wer ins EU-Ausland reist, sollte sich vorab über die Dashcam-Regelungen informieren. Länder wie Portugal oder Österreich verbieten deren Nutzung vollständig und setzen empfindliche Strafen an. Auch andere Staaten sind streng in der Durchsetzung des Datenschutzes. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet im Ausland ganz auf die Nutzung – und bewahrt sich so vor Bußgeldern oder juristischen Auseinandersetzungen im Urlaub.

Für Anbieter von Kfz-Kennzeichen ergibt sich daraus ein wichtiger Hinweis für Kunden: Wer ein Motorrad- oder Autokennzeichen für den Urlaub bestellt, sollte zugleich über landesspezifische Vorschriften wie Dashcam-Verbot, Mautregelung oder Meldepflicht bei ausländischen Fahrzeugen informiert sein. Denn wer die Regeln kennt, fährt nicht nur sicherer – sondern auch entspannter.