Die Kfz-Steuer gehört für Millionen Fahrzeughalter in Deutschland zu den festen jährlichen Kosten. Für viele war sie bisher zwar ärgerlich, aber planbar vor allem, weil man sie bei höheren Beträgen bequem in Raten zahlen konnte. Genau diese Möglichkeit fällt jedoch ab dem Jahr 2026 vollständig weg. Künftig verlangt der Staat die Kfz-Steuer ausschließlich als jährliche Einmalzahlung. Diese Änderung betrifft private Autobesitzer ebenso wie Selbstständige, Fuhrparkbetreiber und Unternehmen.
Die Neuregelung verändert vor allem die Art und Weise, wie Autofahrer ihre laufenden Kosten planen müssen. Während die Kfz-Steuer bislang oft als verteilbarer Posten wahrgenommen wurde, wird sie künftig zu einer klar terminierten Jahresausgabe. Das erfordert eine frühzeitigere finanzielle Vorbereitung und eine realistischere Einschätzung der tatsächlichen Fahrzeugkosten. Gerade in Kombination mit steigenden Energie-, Versicherungs- und Wartungskosten gewinnt die Kfz-Steuer dadurch deutlich an Gewicht im privaten Haushaltsbudget.
Kann man Kfz-Steuern in Raten bezahlen?
Kann das Finanzamt eine Ratenzahlung ablehnen?
Schon vor der geplanten Abschaffung der Ratenzahlung war diese kein einklagbares Recht, sondern eine verwaltungsrechtliche Möglichkeit. Das zuständige Hauptzollamt konnte eine unterjährige Zahlungsweise zwar genehmigen, war dazu aber nicht verpflichtet. In der Praxis wurde der Antrag häufig bewilligt, solange keine Zahlungsrückstände oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestanden.
Eine Ablehnung konnte jedoch erfolgen, wenn der Fahrzeughalter in der Vergangenheit Steuern verspätet oder gar nicht gezahlt hatte. Auch unvollständige Angaben oder fehlende Kontodeckung konnten dazu führen, dass das Finanzamt auf einer jährlichen Zahlung bestand. Die Ratenzahlung war also immer an Vertrauen und Zuverlässigkeit geknüpft.
Mit Blick auf 2026 verliert diese Frage zunehmend an Bedeutung. Sobald die neue Regelung greift, gibt es schlicht keine Grundlage mehr für eine Ratenzahlung. Das Finanzamt muss dann nichts mehr ablehnen, weil es diese Option gesetzlich nicht mehr anbieten darf. Für Betroffene bleibt in finanziellen Engpässen nur noch die Möglichkeit, in Ausnahmefällen eine Stundung zu beantragen.
Wann bekommt man die Kfz-Steuer erlassen?
Ein vollständiger Erlass der Kfz-Steuer ist in Deutschland die absolute Ausnahme. Anders als bei manchen anderen Abgaben gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf einen Steuererlass bei geringem Einkommen oder finanziellen Schwierigkeiten. Die Kfz-Steuer ist an das Fahrzeug gekoppelt, nicht an die wirtschaftliche Situation des Halters. Wer ein zugelassenes Auto besitzt, ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Es gibt jedoch bestimmte Sonderfälle, in denen die Steuer ganz oder teilweise entfällt. Dazu zählen insbesondere Fahrzeuge, die für Menschen mit schweren Behinderungen zugelassen sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auch Fahrzeuge, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, können steuerlich begünstigt sein oder unter bestimmten Umständen vollständig befreit werden.
Ein Erlass kann außerdem dann in Betracht kommen, wenn ein Fahrzeug nachweislich stillgelegt wurde oder aufgrund höherer Gewalt nicht genutzt werden konnte. In solchen Fällen wird die Steuer jedoch nicht "erlassen", sondern anteilig zurückerstattet. Wichtig ist immer, dass entsprechende Anträge gestellt und Nachweise erbracht werden.
Wer ist von der Kfz-Steuer befreit?
Vollständig von der Kfz-Steuer befreit sind nur wenige Fahrzeuggruppen. Die bekannteste Ausnahme betrifft reine Elektroautos, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erstmals zugelassen werden. Für diese Fahrzeuge gilt eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung, die den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität fördern soll. Je nach Erstzulassung kann diese Befreiung bis zu zehn Jahre betragen.
Darüber hinaus gibt es Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Fahrzeuge von Menschen mit Schwerbehinderung, sofern bestimmte Merkzeichen vorliegen. Auch Fahrzeuge von Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder bestimmten öffentlichen Einrichtungen können steuerfrei sein, sofern sie ausschließlich für den jeweiligen Zweck genutzt werden.
Nicht steuerbefreit sind hingegen Hybridfahrzeuge oder besonders sparsame Verbrenner. Auch wenn sie im Alltag weniger Kraftstoff verbrauchen, gelten sie steuerlich weiterhin als normale Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Die Steuer richtet sich hier weiterhin nach Hubraum und CO2-Ausstoß.

Was kostet eine Kfz-Steuer im Monat?
Die Kfz-Steuer wird offiziell immer jährlich festgesetzt und erhoben. Eine monatliche Zahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb es auch keinen "monatlichen Steuersatz" gibt. Dennoch rechnen viele Autofahrer ihre jährliche Steuer auf den Monat herunter, um die laufenden Fahrzeugkosten besser einschätzen zu können.
Ein Fahrzeug mit einer jährlichen Kfz-Steuer von beispielsweise 240 Euro verursacht rechnerisch monatliche Kosten von 20 Euro. Bei 480 Euro Jahressteuer wären es entsprechend 40 Euro pro Monat. Diese Umrechnung ist rein informativ, hilft aber bei der Budgetplanung, insbesondere dann, wenn ab 2026 der gesamte Betrag auf einmal fällig wird.
Gerade für Haushalte mit knapper Kalkulation kann diese monatliche Betrachtung sinnvoll sein. Sie zeigt deutlich, dass die Kfz-Steuer zwar nicht monatlich gezahlt wird, aber faktisch jeden Monat einen Teil des Einkommens bindet. Umso wichtiger wird es, den Jahresbetrag rechtzeitig zurückzulegen.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Benziner?
Bei Benzinfahrzeugen setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Bestandteilen zusammen. Zum einen wird ein fester Betrag pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum erhoben. Zum anderen kommt ein CO2-abhängiger Zuschlag hinzu, der sich an den Emissionen des Fahrzeugs orientiert. Fahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß profitieren dabei von geringeren Steuern.
Ein moderner Benziner mit kleinem Hubraum und guter Effizienz kann dadurch relativ günstig besteuert werden. Viele Klein- und Kompaktwagen liegen bei einer jährlichen Kfz-Steuer im Bereich von unter 100 Euro. Besonders ältere Modelle oder leistungsstarke Motoren mit hohem Verbrauch zahlen hingegen deutlich mehr.
Der Trend der letzten Jahre zeigt klar, dass der Gesetzgeber emissionsarme Fahrzeuge steuerlich bevorzugt. Wer sich für einen sparsamen Benziner entscheidet, kann die Steuerlast daher bewusst niedrig halten. Dennoch bleibt der Benziner im Vergleich zum Elektroauto langfristig steuerlich im Nachteil.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Diesel?
Dieselfahrzeuge werden steuerlich grundsätzlich höher belastet als Benziner. Der Grund dafür liegt im deutlich höheren Grundbetrag pro 100 Kubikzentimeter Hubraum. Zusätzlich fällt, wie beim Benziner, ein CO2-abhängiger Zuschlag an, der die Steuer weiter erhöhen kann.
Ein durchschnittlicher Diesel mit 1,6 oder 2,0 Litern Hubraum kommt schnell auf eine jährliche Kfz-Steuer von über 200 Euro. Bei größeren Motoren oder älteren Fahrzeugen mit höheren Emissionen kann die Steuer deutlich darüber liegen. Für viele Halter ist dies ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.
Zwar punkten Dieselautos oft mit geringerem Kraftstoffverbrauch auf langen Strecken, doch die höhere Steuer relativiert diesen Vorteil teilweise. Besonders für Wenigfahrer lohnt sich ein Diesel aus steuerlicher Sicht häufig nicht mehr. Dieser Aspekt spielt bei der Kaufentscheidung eine immer größere Rolle.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Elektroautos?
Elektroautos genießen derzeit die großzügigsten steuerlichen Vorteile. Für viele Modelle fällt über mehrere Jahre überhaupt keine Kfz-Steuer an. Diese Befreiung ist politisch gewollt und soll den Umstieg auf elektrische Antriebe beschleunigen. Wer heute ein reines Elektroauto neu zulässt, kann langfristig erheblich sparen.
Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Kfz-Steuer bei Elektroautos nicht nach CO2-Ausstoß berechnet, sondern ausschließlich nach dem Fahrzeuggewicht. Dadurch bleibt sie auch langfristig vergleichsweise niedrig. In vielen Fällen liegt sie deutlich unter der Steuer eines vergleichbaren Verbrenners.
Diese steuerlichen Vorteile machen Elektroautos nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell attraktiv. Gerade vor dem Hintergrund der neuen Einmalzahlung ab 2026 profitieren E-Auto-Besitzer davon, entweder gar keine oder nur sehr geringe Beträge zahlen zu müssen.
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Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein 3-Liter-Auto?
Ein Fahrzeug mit drei Litern Hubraum zählt steuerlich bereits zu den großvolumigen Motoren. Bei Benzinern führt der hohe Hubraum zu einer spürbaren Steuer, die sich je nach CO2-Ausstoß im mittleren dreistelligen Bereich bewegen kann. Leistungsstarke Fahrzeuge mit hohem Verbrauch liegen hier besonders weit oben.
Bei Dieselfahrzeugen mit drei Litern Hubraum fällt die Steuer noch deutlich höher aus. Allein der Hubraumanteil sorgt bereits für einen hohen Grundbetrag, zu dem zusätzlich der CO2-Zuschlag kommt. Jahresbeträge von mehreren hundert Euro sind hier keine Seltenheit.
Ein 3-Liter-Auto ist damit steuerlich klar im oberen Segment angesiedelt. Wer ein solches Fahrzeug fährt, sollte die Kfz-Steuer bewusst als festen Kostenblock einplanen, insbesondere mit Blick auf die künftig notwendige Einmalzahlung.
Was kostet 1000 ccm Kfz-Steuer?
1000 Kubikzentimeter Hubraum entsprechen einem Liter Motorvolumen und finden sich häufig bei kleinen Stadt- und Kleinwagen. Bei Benzinmotoren fällt der reine Hubraumanteil hier vergleichsweise gering aus. In Kombination mit niedrigen CO2-Werten ergibt sich oft eine sehr moderate jährliche Steuer.
Bei Dieselmotoren mit 1000 ccm ist die Steuer dagegen deutlich höher, obwohl der Hubraum identisch ist. Der höhere Grundbetrag pro 100 Kubikzentimeter sorgt dafür, dass selbst kleine Diesel spürbar teurer sind als gleich große Benziner.
Diese Unterschiede verdeutlichen, wie stark die Kfz-Steuer vom Antriebskonzept abhängt. Gerade bei kleinen Fahrzeugen lohnt sich ein genauer Blick auf die Steuer, da sie einen relevanten Teil der laufenden Kosten ausmachen kann.
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Was Autofahrer ab 2026 beachten sollten
Die Abschaffung der Ratenzahlung für die Kfz-Steuer ist mehr als eine kleine Verwaltungsänderung. Sie zwingt Autofahrer dazu, ihre Finanzen neu zu strukturieren und größere Einmalbeträge einzuplanen. Besonders für Halter mehrerer Fahrzeuge oder steuerintensiver Modelle kann das spürbare Auswirkungen haben.
Gleichzeitig zeigt sich deutlich, wohin die steuerliche Reise geht, Emissionsarme und elektrische Fahrzeuge werden weiterhin begünstigt, während große und verbrauchsstarke Autos stärker belastet werden. Wer langfristig sparen möchte, sollte diese Entwicklung bei der nächsten Fahrzeugentscheidung unbedingt berücksichtigen.
Häufige Fragen zur Abschaffung der Ratenzahlung der Kfz-Steuer
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1. Warum wird die Ratenzahlung der Kfz-Steuer ab 2026 abgeschafft?Die Abschaffung dient der Vereinfachung der Steuerverwaltung. Ab 2026 wird die Kfz-Steuer einheitlich einmal jährlich im Voraus erhoben.
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2. Was passiert, wenn ich die Kfz-Steuer ab 2026 nicht auf einmal zahlen kann?
Bei Zahlungsschwierigkeiten können Säumniszuschläge entstehen. In Ausnahmefällen ist eine Stundung beim Hauptzollamt möglich, eine Ratenzahlung jedoch nicht mehr.
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3. Gilt die neue Regelung für alle Fahrzeughalter?
Ja, ab 2026 müssen alle Fahrzeughalter in Deutschland die Kfz-Steuer jährlich in einer Summe zahlen – unabhängig vom Fahrzeugtyp.
